
Mobile Gasprüfung G607, G608, DGUV 110-010
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Mobile GASPRÜFUNG
DGUV Regel 110-010
Grundsatz 310-003 und 310-005
Foodtruck / Imbisswagen / Hähnchengrill
Bei der gewerblichen Gasprüfung, die gemäß der DGUV Regel 110-010 durchgeführt wird, müssen neben der Funktionalität und Dichtheit auch die korrekte Installation und die sichere Aufstellung der Gasanlage berücksichtigt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, zu gewährleisten, dass die Anlage stabil und für Unbefugte nicht erreichbar ist. Die Platzierung von Druckgasbehältern sollte vermieden werden in Bereichen, die zu Engpässen führen könnten, wie Treppenhäuser, enge Höfe oder Durchfahrten, außerdem muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, um Gasansammlungen und das damit verbundene Explosionsrisiko zu minimieren.
Gastronomie und Schaustellergewerbe
Die Flüssiggasanlage, beispielsweise im Imbisswagen oder Hähnchengrillwagen, muss alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft werden. Dies betrifft ebenso ortsveränderliche Verbrauchsanlagen des Schaustellergewerbes, dazu gehört beispielsweise ein Mandelbrenner oder ein gasbetriebener Popcornmaker. Auch Verbrauchsgeräte wie herkömmliche Bräter oder Grills die oft von Vereinen genutzt werden, unterliegen der Prüfpflicht.
Dorffeste, Vereinsfeste und Betriebsfeiern
Gasgrills, Kocher oder Bräter auf Dorf- und Stadtfesten, Vereinsfesten oder Betriebsfeiern sind gewerblich betrieben und unterliegen der Prüfpflicht. Auch in diesem Bereich muss alle 2 Jahre auf korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen und Dichtheit geprüft werden.
Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen (Grundsatz 310-003)
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soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder
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soweit sie aus dauernd fest mit dem Fahrzeug verbundenen Brenngastanks versorgt werden
Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken (Grundsatz 310-005)
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soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder
Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken (Grundsatz 310-005)
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soweit sie aus ortsfesten Druckgasbehältern versorgt werden
Betrifft Foodtrucks und Schaustellerfahrzeuge nach DGUV 110-010:
Wir kontrollieren und prüfen die Flüssiggasanlage nach den Grundsätzen 310-003 oder 310-005. Notwendige Anpassungen der Anlage werden dokumentiert.
Die Umsetzung der Reparaturen werden durch den Anlagenbetreiber veranlasst!
Wir führen keine Reparaturen, an den Flüssiggasanlagen sowie den dazu gehörenden Verbrauchsgeräten, durch!



Kosten für gewerblich genutzte Fahrzeuge, Foodtrucks etc.
Alle Preise zzgl. 19% gesetzlicher MwSt.
Wichtige Information für Schausteller:
Der einzelne Preis der Gasprüfung verringert sich, wenn 2 oder mehr Prüfungen organisiert an einem Ort stattfinden!
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SIE UNS
ab 120,00 EUR
Gasprüfung im Hause (bei vorhandenen Nachweise der Verbrauchsgeräte)
ab 130,00 EUR
Gasprüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt
(bei vorhandenen Nachweise der Verbrauchsgeräte)
ab 80,00 EUR
Aufpreis Gasprüfung
(Neuaufnahme der Anlage inkl. Ausstellung der Beurteilung)
0,85 EUR
Aufpreis je gefahrenem km
80,00 EUR
Erhöhter Aufwand pro Stunde