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Mobile GASPRÜFUNG
DGUV Regel 110-010, 310-003
Foodtruck / Imbisswagen, Hähnchengrill

Bei der gewerblichen Gasprüfung, die gemäß der DGUV Regel 110-010 durchgeführt wird, müssen neben der Funktionalität und Dichtheit auch die korrekte Installation und die sichere Aufstellung der Gasanlage berücksichtigt werden.

Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, zu gewährleisten, dass die Anlage stabil und für Unbefugte nicht erreichbar ist. Die Platzierung von Druckgasbehältern sollte vermieden werden in Bereichen, die zu Engpässen führen könnten, wie Treppenhäuser, enge Höfe oder Durchfahrten, außerdem muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, um Gasansammlungen und das damit verbundene Explosionsrisiko zu minimieren.

Gastronomie und Schaustellergewerbe 

Die Flüssiggasanlage, beispielsweise im Imbisswagen oder Hähnchengrillwagen, muss alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft werden. Dies betrifft ebenso ortsveränderliche Verbrauchsanlagen des Schaustellergewerbes, dazu gehört beispielsweise ein Mandelbrenner oder ein gasbetriebener Popcornmaker. Auch Verbrauchsgeräte wie herkömmliche Bräter oder Grills die oft von Vereinen genutzt werden, unterliegen der Prüfpflicht. 

Dorffeste, Vereinsfeste und Betriebsfeiern

Gasgrills, Kocher oder Bräter auf Dorf- und Stadtfesten, Vereinsfesten oder Betriebsfeiern sind gewerblich betrieben und unterliegen der Prüfpflicht. Auch in diesem Bereich muss alle 2 Jahre auf korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen und Dichtheit geprüft werden.

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Stempel für Vorschrift 110-010
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Kosten für gewerblich genutzte Fahrzeuge, Foodtrucks etc.


Alle Preise zzgl. 19% gesetzlicher MwSt.

Wichtige Information für Schausteller:

Der einzelne Preis der Gasprüfung verringert sich, wenn 2 oder mehr Prüfungen organisiert an einem Ort stattfinden!

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ab 80,00 EUR

Gasprüfung im Hause (bei vorhandenen Nachweise der Verbrauchsgeräte)

ab 90,00 EUR

Gasprüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt
(bei vorhandenen Nachweise der Verbrauchsgeräte)

ab 50,00 EUR

Aufpreis Gasprüfung
(Neuaufnahme der Anlage inkl. Ausstellung der Beurteilung)

0,85 EUR

Aufpreis je gefahrenem km

80,00 EUR

Erhöhter Aufwand pro Stunde

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