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Mobile GASPRÜFUNG
DGUV Regel 110-010
Grundsatz 310-003 und 310-005
Foodtruck / Imbisswagen / Hähnchengrill

Bei der gewerblichen Gasprüfung, die gemäß der DGUV Regel 110-010 durchgeführt wird, müssen neben der Funktionalität und Dichtheit auch die korrekte Installation und die sichere Aufstellung der Gasanlage berücksichtigt werden.

Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, zu gewährleisten, dass die Anlage stabil und für Unbefugte nicht erreichbar ist. Die Platzierung von Druckgasbehältern sollte vermieden werden in Bereichen, die zu Engpässen führen könnten, wie Treppenhäuser, enge Höfe oder Durchfahrten, außerdem muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, um Gasansammlungen und das damit verbundene Explosionsrisiko zu minimieren.

Gastronomie und Schaustellergewerbe 

Die Flüssiggasanlage, beispielsweise im Imbisswagen oder Hähnchengrillwagen, muss alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft werden. Dies betrifft ebenso ortsveränderliche Verbrauchsanlagen des Schaustellergewerbes, dazu gehört beispielsweise ein Mandelbrenner oder ein gasbetriebener Popcornmaker. Auch Verbrauchsgeräte wie herkömmliche Bräter oder Grills die oft von Vereinen genutzt werden, unterliegen der Prüfpflicht. 

Dorffeste, Vereinsfeste und Betriebsfeiern

Gasgrills, Kocher oder Bräter auf Dorf- und Stadtfesten, Vereinsfesten oder Betriebsfeiern sind gewerblich betrieben und unterliegen der Prüfpflicht. Auch in diesem Bereich muss alle 2 Jahre auf korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen und Dichtheit geprüft werden.

Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen (Grundsatz 310-003)

  • soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder

  • soweit sie aus dauernd fest mit dem Fahrzeug verbundenen Brenngastanks versorgt werden

Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken (Grundsatz 310-005)

  • soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder

Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken (Grundsatz 310-005)

  • soweit sie aus ortsfesten Druckgasbehältern versorgt werden

Betrifft Foodtrucks und Schaustellerfahrzeuge nach DGUV 110-010:

Wir kontrollieren und prüfen die Flüssiggasanlage nach den Grundsätzen 310-003 oder 310-005.​ Notwendige Anpassungen der Anlage werden dokumentiert.

Die Umsetzung der Reparaturen werden durch den Anlagenbetreiber veranlasst!

Wir führen keine Reparaturen, an den Flüssiggasanlagen sowie den dazu gehörenden Verbrauchsgeräten, durch!

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Stempel für Vorschrift 110-010
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Kosten für gewerblich genutzte Fahrzeuge, Foodtrucks etc.


Alle Preise zzgl. 19% gesetzlicher MwSt.

Wichtige Information für Schausteller:

Der einzelne Preis der Gasprüfung verringert sich, wenn 2 oder mehr Prüfungen organisiert an einem Ort stattfinden!

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SIE UNS

wegen Ihrer bevorstehenden Gasprüfung unter:

+49 (0) 178 546 38 12

oder Sie füllen unser Kontaktformular aus!

ab 120,00 EUR

Gasprüfung im Hause (bei vorhandenen Nachweise der Verbrauchsgeräte)

ab 130,00 EUR

Gasprüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt
(bei vorhandenen Nachweise der Verbrauchsgeräte)

ab 80,00 EUR

Aufpreis Gasprüfung
(Neuaufnahme der Anlage inkl. Ausstellung der Beurteilung)

0,85 EUR

Aufpreis je gefahrenem km

80,00 EUR

Erhöhter Aufwand pro Stunde

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