Mobile Gasprüfung G607, G608, DGUV 110-010
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Mobile GASPRÜFUNG G608 am Boot, Sportboot und Yacht bis 24m Rumpflänge
Eine regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage an Bord Ihres Bootes trägt ganz wesentlich zur Sicherheit bei. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen auf Booten alle 2 Jahre geprüft werden. Diese Frist ist gesetzliche EU-Norm, gehört zur Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und ist eine Pflicht des Eigners.
Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten. In vielen Hafen- und Liegeplatzordnungen ist eine geprüfte Flüssiggasanlage zwingend vorgeschrieben, so natürlich auch bei uns. Auch versicherungstechnisch ist das Thema relevant: möchte ein Eigner einen Schaden oder auch Schäden an anderen Booten von seiner Versicherung erstattet bekommen, muss er nachweisen, dass er für die größtmögliche (technische) Sicherheit an Bord gesorgt hat. Und dazu gehört auch die Gasprüfung nach G 608 oder gleichwertiger nationaler Vorschriften.
Es gibt grundsätzlich diese drei Arten der Prüfung:
– Prüfung vor Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme des Wasserfahrzeugs muss ein Sachkundiger die Flüssiggasanlage an Bord überprüfen. Der Betreiber kann darauf verzichten, wenn der Hersteller oder ein Fachbetrieb eine Bescheinigung beigelegt hat, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 dokumentiert.
– Wiederholungsprüfung
Spätestens nach Ablauf von 24 Monaten seit der ersten Prüfung müssen Sie das Boot erneut durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Dieser führt unter anderem eine Sicht- sowie eine Dichtheitsprüfung und Brennprobe durch. Als fristgerecht durchgeführt gilt die Prüfung, wenn Sie sie bis zum Ende des fälligen Monats vom Sachkundigen haben machen lassen.
– Prüfung nach Änderung
Wenn Sie die Gasversorgung auf ihrem Boot hinsichtlich Beschaffenheit, Anordnung oder Betriebsweise verändern beziehungsweise verändern lassen, muss ein Sachkundiger die Anlage vor der Inbetriebnahme prüfen. Als Änderung gilt nicht der Wechsel einer Gasflasche.
Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung (blaues Prüfbuch).
Kosten für Boote, Sportboote,
Yachten.
Alle Preise inklusive gesetzlicher MwSt.
Wichtige Information für Marinas:
Der einzelne Preis der Gasprüfung verringert sich, wenn 2 oder mehr Prüfungen organisiert an einem Ort stattfinden!
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80,00 EUR
Gasprüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt
(bei vorhandenem Prüfbuch)
40,00 EUR
Aufpreis Gasprüfung
(Neuaufnahme der Anlage inkl. Ausstellung neues Prüfbuch)
45,00 EUR
Wiederholungsprüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt
(bei erfolgloser Durchführung der eigentlichen Gasprüfung)
10,00 EUR
Ausstellung eines neuen Prüfbuches (wenn urspr. Prüfbuch voll!)
0,85 EUR
Aufpreis je gefahrenem km
80,00 EUR
Erhöhter Aufwand pro Stunde